Die Behandlungspflege umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen.
Dazu gehören unter anderem:
Die Wundversorgung ist ein wichtiger Aspekt unserer Pflege, da nur eine sorgfältige und hygienische Versorgung zu einer langfristigen Genesung führen kann. Akute und chronische Wundversorgung kann vom Arzt aus folgenden Gründen verordnet werden:
Die Behandlungspflege umfasst auch sogenannte „Entlastungsleistungen“. Dies bedeutet, dass Sie die Ihnen von Ihrer Pflegekasse monatlich zustehenden 125 Euro Pflegegeld für folgende Zwecke zu Ihrer Entlastung einsetzen dürfen:
Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet, nach § 37 Abs.3 SGB XI Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Der Rhythmus ist wie folgt und wird von der Pflegekasse finanziell getragen:
Pflegegrad | Anzahl der Beratungsbesuche |
---|---|
Pflegegrad I | 1 x jährlich freiwillig |
Pflegegrad II und III | 2 x jährlich verpflichtend |
Pflegegrad IV und V | 4 x jährlich verpflichtend |