Behandlungspflege

Auf Pflege und Unterstützung können Menschen in allen Lebenslagen und in jedem Alter angewiesen sein. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Älterwerden führen häufig dazu, dass eine qualifizierte Pflegekraft benötigt wird.

Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen, für die Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung ausstellen kann. Diese verordnete Behandlung führen wir auf Kosten Ihrer Krankenkasse für Sie aus. Alle Leistungen werden selbstverständlich in regelmäßiger Rücksprache mit Ihrem Arzt durchgeführt. Gerne kümmern wir uns auch um die Bestellung von Folgeverordnungen.

Die Behandlungspflege umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen. In den folgenden Abschnitten werden wir Ihnen hier diverse Beispiele aufzeigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Pflege ist die Wundversorgung, da nur eine sorgfältige und hygienische Versorgung zu einer langfristigen Genesung führen kann.

Im Zuge der Behandlungspflege halten wir stets Rücksprache mit Ihrem Arzt hinsichtlich des Genesungsprozesses, einer Folgeverordnung oder der Bestellung benötigten Materials.

Die Behandlungspflege umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen.
Dazu gehören unter anderem:

  • Übernahme von Injektionen (Spritzen)

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden

  • Anlegen und Ablegen von Bandagen und Orthesen

  • Verabreichung von Augentropfen

  • Medikamentengabe inklusive Rezeptbestellung

  • Vorbereitung der Medikamente

  • Katheterwechsel (m,w,d)

  • Blutzuckerkontrolle

  • Blutdruckkontrolle

Die Wundversorgung ist ein wichtiger Aspekt unserer Pflege, da nur eine sorgfältige und hygienische Versorgung zu einer langfristigen Genesung führen kann. Akute und chronische Wundversorgung kann vom Arzt aus folgenden Gründen verordnet werden:

  • nach Operationen: Wundkontrolle und Wundversorgung

  • diabetisches Fußsyndrom (Wunde am Fuß, Raucherfuß)

  • Ulcus cruris (Chronische Wunde, „offenes Bein“)

  • Dekubitus / Druckgeschwür

  • Karzinom Wunden, betreffen häufig den ganzen Körper nach einer Krebserkrankung

  • Traumatische Wunden (Schürfwunden, Schnittwunden, Hautrisse, Bisswunden)

Die Behandlungspflege umfasst auch sogenannte „Entlastungsleistungen“. Dies bedeutet, dass Sie die Ihnen von Ihrer Pflegekasse monatlich zustehenden 125 Euro Pflegegeld für folgende Zwecke zu Ihrer Entlastung einsetzen dürfen:

  • hauswirtschaftliche Leistungen

  • Betreuungsleistungen (Spaziergänge, Gespräche, Gesellschaftsspiele)

  • bei Pflegegrad I: grundpflegerische Leistungen

Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet, nach § 37 Abs.3 SGB XI Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Der Rhythmus ist wie folgt und wird von der Pflegekasse finanziell getragen:

Pflegegrad Anzahl der Beratungsbesuche
Pflegegrad I 1 x jährlich freiwillig
Pflegegrad II und III 2 x jährlich verpflichtend
Pflegegrad IV und V 4 x jährlich verpflichtend